Eingemeindung nach Schneverdingen

on

Am 1. März 1974 wurden Wintermoor und Ehrhorn zusammen mit den anderen Ortschaften nach Schneverdingen eingegliedert und verloren ihre Selbstständigkeit. Blick zurück: Reinsehlen, Barrl und Höpen waren schon 1861 nicht zufrieden mit der Zugehörigkeit zur Gemeinde Insel.

Eingemeindung nach Schneverdingen 1974 - Siegel und Unterschriften
Eingemeindung nach Schneverdingen 1974 – Siegel und Unterschriften

Grenzkorrekturen

Schon vorher gab es natürlich immer mal kleinere Grenzkorrekturen zwischen den Gemeinden, aber ab 1974 hörten sie auf zu bestehen. So wurde 1856 nach Unterlagen aus dem Landesarchiv Niedersachsen (Signatur: NLA HA, Hann. 74 Soltau, Nr. 604 www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3263871) die Gemeindeverhältnisse zwischen den Gemeinden Ehrhorn und Einem, Niederhaverbeck, Overhaverbeck und Wintermoor (etc.) reguliert. Geklärt wurde später noch einmal die Gemeindezugehörigkeit der Anbauer im Wintermoor zu Ehrhorn 1860 – 1863 www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3264008 (NLA HA Hann. 74 Soltau Nr. 739)

Nieder- und Oberhaverbeck wurden in den 1970er Jahren im Rahmen einer Vorfeldbereinigung aus der Gemeinde Ehrhorn herausgenommen und kamen zur neuen Einheitsgemeinde Behringen (gemeinsam mit Hörpel, Volkwardingen). Kurze Zeit später, am 16. März 1974, wurde Behringen nach Bispingen eingemeindet. Eine Feinabgrenzung zu Nieder- und Oberhaverbeck zog sich noch ein wenig nach.


Hier finden Sie einen Auszug der Seiten 41 – 55 aus dem Buch „40 Jahre Schneverdingen 1946-1986. Fakten, Daten, Bilder. Eine Dokumentation“ von Walter Peters, herausgegeben 1987 von der Stadt Schneverdingen und mit freundlicher Erlaubnis der Stadt Schneverdingen vom 30.11.2016 für die Veröffentlichung hier freigeben.

Gemeinden verlieren ihre Selbstständigkeit

Ab 1966 laufen Bestrebungen im Lande Niedersachsen, die kleineren Gemeinden zu einer stärkeren Verwaltungseinheit zusammenzufassen, und zwar in der Bildung von „Samtgemeinden“.

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 30. März 1967 berichte ich dem Ausschuß über Sinn und Zweck der Samtgemeinde Schneverdingen. Die Hauptverwaltung der Samtgemeinde habe insbesondere die Auftragsangelegenheiten für die beteiligten Gemeinden zu erledigen. Alle Selbstverwaltungsangelegenheiten verbleiben in den Mitgliedsgemeinden, soweit diese sie nicht auf die Hauptverwaltung übertragen.

Für die Bildung einer Samtgemeinde Schneverdingen kämen folgende selbständige Gemeinden in Frage: Großenwede, Heber, Wesseloh, Lünzen, Zahrensen, Wintermoor, Schülern, Langeloh, Ehrhorn, Grauen, Insel und Sprengel.

Wintermoor_in_Schneverdingen - Wikipedia FirstAdmiral
Wintermoor_in_Schneverdingen – Wikipedia FirstAdmiral

Die Zahl der Sitze in einem Samtgemeinderat würde sich wie folgt verteilen: Nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) insgesamt 33 Mitglieder, davon entfallen entsprechend der Einwohnerzahl (Stand der Einwohnerzahl: 30. Juni 1966) auf

  • Schneverdingen 8.195 Einw. 6 Sitze
  • Grauen 345 Einw. 2 Sitze
  • Heber 892 Einw. 3 Sitze
  • Großenwede 363 Einw. 2 Sitze
  • Langeloh 703 Einw. 3 Sitze
  • Insel 648 Einw. 3 Sitze
  • Schülern 477 Einw. 2 Sitze
  • Wesseloh 517 Einw. 3 Sitze
  • Zahrensen 337 Einw. 2 Sitze
  • Sprengel 289 Einw. 2 Sitze
  • Lünzen 586 Einw. 3 Sitze
  • Wintermoor 162 Einw. 2 Sitze

Am Montag, dem 13. Juli 1970 berichtet die Heimatzeitung: „Leistungsfähige Verwaltung erforderlich Schneverdingen ist zur Bildung einer Samtgemeinde bereit.

Der Rat der Gemeinde Schneverdingen faßte in seiner öffentlichen Sitzung den einstimmigen Beschluß:

„Die Gemeinde Schneverdingen ist bereit, mit allen oder einem Teil der Gemeinden des Kirchspiels Schneverdingen, einschließlich der Gemeinde Grauen, eine Samtgemeinde zu bilden. Der Aufgabenkreis soll die Auftragsangelegenheiten einschließlich Kassenführung umfassen.“

Im Juli des gleichen Jahres werden entsprechende Beschlüsse von den selbständigen Gemeinden gefaßt.

Am Sonntag, dem 11. Oktober 1970, um 11.15 Uhr, wird im Rathaus der Gemeinde Schneverdingen die Hauptsatzung der Samtgemeinde Schneverdingen feierlich von allen beteiligten Gemeinden unterzeichnet. Damit ist der enge Zusammenschluß auf kommunalpolitischer Ebene besiegelt. Bürgermeister Gustav Bosselmann (MdL) hebt unter anderem hervor:

„Wenn die Gemeinden sich bislang im kirchlichen Leben mit dem Kirchspielort Schneverdingen verbunden fühlten, so erfolgt mit der Bildung der Samtgemeinde Schneverdingen aufgrund der Niedersächsischen Gemeindeordnung nun auch ein engerer Zusammenschluß auf kommunalpolitischer Ebene.“

Der Bürgermeister äußerte den Wunsch nach einer ehrlichen, redlichen Mit- und Zusammenarbeit aller, die mit ihrer Unterschrift unter die Hauptsatzung dem historischen Schritt eine rechtliche Grundlage geben. Er wünschte anschließend einen guten Start ab 1. Januar 1971. Alsdann unterzeichneten alle Bürgermeister und ihre Stellvertreter die neue Hauptsatzung.

Danach gehören folgende Gemeinden der Samtgemeinde an (Insel hat sich nicht angeschlossen):

  • Ehrhorn 3 Sitze
  • Schneverdingen 6 Sitze
  • Grauen 2 Sitze
  • Schülern 2 Sitze
  • Großenwede 2 Sitze
  • Sprengel 2 Sitze
  • Heber 3 Sitze
  • Wesseloh 2 Sitze
  • Langeloh 3 Sitze
  • Wintermoor 2 Sitze
  • Lünzen 3 Sitze
  • Zahrensen 2 Sitze,

insgesamt 32 Ausschußsitze

Die erste Sitzung des Samtgemeinderates findet am 8. Januar 1971 mit folgender Tagesordnung statt: Wahl des Samtgemeindebürgermeisters, Berufung des hauptamtlichen Gemeindedirektors der Gemeinde Schneverdingen zum Ehrenbeamten gemäß § 12 Abs. 1 der Hauptsatzung der Samtgemeinde Schneverdingen sowie Genehmigung des ordentlichen Haushaltsplanes der Samtgemeinde für das Rechnungsjahr 1971 und Erlaß der Haushaltssatzung der Samtgemeinde Schneverdingen für das Rechnungsjahr 1971.

Mit der Bildung der Samtgemeinde mußte als erstes für das gesamte Gemeindegebiet ein neuer Flächennutzungsplan erarbeitet werden (siehe eigenes Kapitel).

Für die Statistik der Gemeindefinanzen wurde am 7. Dezember 1971 dem Landkreis mitgeteilt, wie die Samtgemeindeumlage zu zahlen sei:

  • Gemeinde Ehrhorn 5618,61 DM
  • Gemeinde Grauen 235951 DM
  • Gemeinde Großenwede 2537,32 DM
  • Gemeinde Heber 6092,60 DM
  • Gemeinde Langeloh 4460,45 DM
  • Gemeinde Lünzen 3943,30 DM
  • Gemeinde Schneverdingen 62538,24 DM
  • Gemeinde Schülern 3 188,94 DM
  • Gemeinde Sprengel 2068,63 DM
  • Gemeinde Wesseloh 3463,80 DM
  • Gemeinde Wintermoor 1357,40 DM
  • Gemeinde Zahrensen 2364,78 DM

Mitglieder des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Schneverdingen

Ehrhorn: Bürgermeister Otto Bleeken, Ratsherr Albert Bleeken, Ratsherr Heinrich Bockelmann Grauen: Bürgermeister Heinrich Schröder, Ratsherr Rudolf Freytag Großenwede: Bürgermeister Hans Tödter, Ratsherr Wilhelm Ruschmeyer Heber: Bürgermeister Rolf Mielmann, Ratsherr Hermann Wiechern, Ratsherr Horst Rohde Langeloh: Bürgermeister August Petersen, Ratsherr Gustav Vorwerk, Ratsherr Gustav von Wiedingsen. Linzen: Bürgermeister Wilhelm Heino, Beigeordneter Willi Mauruschat, Ratsherr Helmut Schröder Schneverdingen: Bürgermeister Gustav Bosselmann, Ratsherr Oskar Eckert, Ratsherr Volker Rübesamen, Beigeordneter Helmut Röhrs. Beigeordneter Alexander Neppert, Beigeordneter Jürgen Wilke Schülern: Bürgermeister Gustav Röhrs, Ratsherr Otto Meyer Sprengel: Bürgermeister Gustav Meyer, Ratsherr Ernst Renken Wesseloh: Bürgermeister Erich Meyer, Beigeordneter Heinrich Riebesell Wintermoor: Bürgermeister Siegfried Riebesell-Baden, Beigeordneter Otto Dohrmann Zahrensen: Bürgermeister Heinrich Brockmann. Beigeordneter Gerhard Wesseloh

Verwaltungs- und Gebietsreform auf Gemeindeebene

Der Landtag faßte in seiner 12. Sitzung am 9. Februar 1971 lt. Landtagsdrucksache Nr. 382 vom 9. Februar 1971 folgende Entschließung: „1. Die Bürger des Landes Niedersachsen erwarten heute mit Recht Verwaltungsleistungen, die der größte Teil der Gemeinden nicht mehr erbringen kann; ihre heute unzureichende Verwaltungs- und Veranstaltungskraft kollidiert mit dem Anspruch, in ihren Gebieten die ausschließlichen Träger der gesamten öffentlichen Aufgaben zu sein. Die Gliederung der Gemeindeebene muß daher mit den Zielen reformiert werden:

  1. a) durch Zusammenfassung von Verwaltungskraft die örtliche Selbstverwaltung so zu stärken, daß ihr eine wirksame und nachhaltige Beteiligung an den Aufgaben der Gegenwart und der erkennbaren Zukunft gesichert bleibt,
  2. b) in der Ortsebene Verwaltungen einzurichten, die hinreichend qualifiziert sind, um alle ortsnah zu erledigenden Verwaltungsgeschäfte, insbesondere auch die aus der Kreisebene zu verlagernden Zuständigkeiten, wahrnehmen zu können,
  3. c) die Verantwortlichkeit für eine zeitgemäße Daseinsvorsorge zwischen der örtlichen und überörtlichen Ebene wieder unterscheidbar zu machen,
  4. d) die Ortsebene in den Stand zu versetzen, in umfassender Weise und eigenverantwortlich die örtlichen Einrichtungen der Daseinsvorsorge herzustellen und zu unterhalten.
  5. Diesen Zielen entsprechen in der Regel Einheiten, die mindestens 7000 bis 8000 Einwohner haben und einem Nahbereich angehören: in dünnbesiedelten Räumen oder dort, wo sinnvolle Zuordnungen sich anders nicht ergeben, sollten sie nicht weniger als 5000 Einwohner aufweisen. Dabei sollte die Entfernung von allen Punkten der bewohnten Ortslage zu den Einrichtungen und der Verwaltung der Gemeinde 7 bis 8 km möglichst nicht überschreiten.

Landkreis- und Bezirksgrenzen dürfen der Zuordnung nicht entgegenstehen.

  1. Als Rechtsform der örtlichen Selbstverwaltung soll es neben der (Einheits-) Gemeinde die Samtgemeinde geben. Doch soll bei der Einheitsgemeinde die Ortschaftsverfassung stärker ausgestaltet werden. Die Samtgemeinde soll eine gegenüber dem bisherigen Rechtszustand stärker integrierte Verfassung haben.“

Zu Punkt 5 der Entschließung heißt es:

„Soweit Samtgemeinden gebildet werden, dürfen diese in der Regel nicht mehr als 10 Mitgliedsgemeinden umfassen; die einzelne Mitgliedsgemeinde darf nicht weniger als 400 Einwohner haben.“

Zu Punkt 8:

„Die Neugliederung der Gemeindeebene soll nach Möglichkeit bis zum Ende der Legislaturperiode dieses Landtages (Frühjahr 1974) abgeschlossen werden. Die Landesregierung soll unverzüglich mit den Vorbereitungen für die gesetzliche Neuordnung der Gemeindeebene ganzer Räume beginnen und dem Landtag Zug um Zug entsprechende Gesetzentwürfe vorlegen.

Zur Erleichterung leitbildgerechter Entwicklungen soll die Landesregierung baldmöglichst Vorschläge für die künftige räumliche Abgrenzung der lokalen Einheiten bekannt geben; dabei soll sie diejenigen Räume bezeichnen, in denen Einheitsgemeinden gebildet werden sollten oder aber ein Wahlrecht zwischen einem Zusammenschluß in der Rechtsform der Einheitsgemeinde oder der Samtgemeinde bestehen.“ Nach einem Schnellbrief des Niedersächsischen Ministers des Innern vom 10. November 1971 werden die Gemeinden aufgefordert, entsprechend eines Erhebungsbogens verschiedene Fragen zu beantworten und eine entsprechende Stellungnahme bis zum 5. Januar 1972 vorzulegen.

Die Samtgemeinde Schneverdingen fordert unter dem 15. November 1971 die Mitgliedsgemeinden zu einer entsprechenden Stellungnahme auf. Folgende Fragen sind durch Ratsbeschlüsse zu belegen: 1. Ist Ihre Gemeinde mit der Neuordnung des Raumes Schneverdingen lt. Vorschlag des Niedersächsischen Innenministers vom 10. November einverstanden?

  1. Sollte diese Frage verneint werden, ist eine Begründung anzuführen.
  2. Wenn eine Samtgemeinde Schneverdingen neuen Typs [Die am 11. 10. 1970 gegründete Samtgemeinde entspricht nicht den Vorstellungen des Landes.] gebildet werden soll, kann dieses nur von Mitgliedsgemeinden geschehen, die mindestens 400 Einwohner haben. Sind Gemeinden unter 400 Einwohnern zu Zusammenschlüssen bereit? Wenn ja, mit welcher Gemeinde.

Es wird betont, daß eine künftige Samtgemeinde Schneverdingen nur gebildet werden kann, wenn alle Gemeinden des Nahbereiches die Bedingungen des zweiten Gesetzes zur Verwaltungs- und Gebietsreform erfüllen. Ist das nicht der Fall, gibt es künftig nur noch die Einheitsgemeinde Schneverdingen.

Der Niedersächsische Minister des Innern hat den Samtgemeinden im Raume Schneverdingen die Wahl gelassen. Es ist nun Aufgabe der jeweiligen Gemeinderäte, sich für die eine oder andere Rechtsform zu entscheiden.

Unter dem 30. Dezember 1971 nimmt die Gemeinde Grauen eingehend zu dem Diskussionsvorschlag des Niedersächsischen Ministers des Innern vom 10. November 1971 Stellung und stimmt diesem Diskussionsvorschlag nicht zu.

Unter Punkt 7 heißt es: „Der Rat der Gemeinde Grauen hat im übrigen am 27. Dezember 1971 einstimmig beschlossen, eine Einheitsgemeinde mit Lünzen und Großenwede zu bilden, um somit die heute bestehende Samtgemeinde Schneverdingen dem neuen Recht anpassen zu können. Sollte eine Samtgemeinde Schneverdingen neuen Rechts nicht mehr genehmigt werden, soll Grauen der Einheitsgemeinde Schneverdingen zugeordnet werden und nicht Neuenkirchen. Der Rat der Gemeinde Grauen erwartet, daß der Gesetzgeber den Willen der Bevölkerung respektiert.“

Die Gemeinde Sprengel nimmt unter dem 3. Januar 1972 zu dem Diskussionsvorschlag wie folgt Stellung: „Der Rat hat einstimmig beschlossen, die Zugehörigkeit zu dem Zentralen Ort Schneverdingen bestehen zu lassen.“

Als Begründung wird u. a. angeführt, daß Sprengel seit 1618 als selbständige politische Gemeinde zu Schneverdingen gehöre. Sprengel ist bereit. eine Einheitsgemeinde mit Schülern zu bilden, um somit in der Samtgemeinde Schneverdingen weiterhin bestehen bleiben zu können. Der jetzigen Samtgemeinde Schneverdingen gehört Sprengel seit Gründung – 1. Januar 1971 – an.

„Der Rat erwartet von dem Gesetzgeber, daß der berechtigte Wille der Bevölkerung akzeptiert werde.“

Die Gemeinde Wintermoor nimmt unter dem 3. Januar 1972 u. a. wie folgt Stellung: „Der Rat hat einstimmig beschlossen, weiterhin Mitglied der Samtgemeinde Schneverdingen zu bleiben und sich vorher mit der Gemeinde Ehrhorn zusammenzuschließen, damit die im Zweiten Gesetz zur Verwaltungs- und Gebietsreform vorgeschriebene Einwohnerzahl von mindestens 400 erreicht wird.“ Die Gemeinde Ehrhorn hat 747 Einwohner plus Wintermoor 237 = insgesamt 984.

Die Gemeinde Langeloh nimmt wie folgt Stellung: „Der Rat der Gemeinde Langeloh hat einstimmig beschlossen, weiterhin Mitglied der Samtgemeinde Schneverdingen zu bleiben.“

Die Gemeinde Heber: „Die im Jahre 1970 durch freiwilligen Zusammenschluß gebildete Samtgemeinde Schneverdingen soll im Interesse der Bevölkerung bestehen bleiben und nach entsprechenden Vereinbarungen mit allen Beteiligten den Bestimmungen des zweiten Gesetzes zur Verwaltungs- und Gebietsreform vom 30. Juni 1971 angepaßt werden.

Gegen die im Diskussionsvorschlag des Herrn Niedersächsischen Minister des Innern vorgesehene Zuordnung der Gemeinde Heber in den Zuordnungsbereich Schneverdingen werden daher auch keine Einwendung erhoben.“

Die Samtgemeinde Schneverdingen nimmt insgesamt zu dem Diskussionsvorschlag am 3. Januar 1972 an den Landkreis Soltau Stellung: „Der Diskussionsvorschlag für die Neugliederung der Gemeinden sieht für den Raum Schneverdingen folgende Gemeinden vor: Schneverdingen, Heber, Ehrhorn, Langeloh, Schülern, Zahrensen, Lünzen, Großenwede, Insel, Wintermoor und Wesseloh.

Da die zu unserer Samtgemeinde gehörenden Gemeinden Sprengel und Grauen abgetrennt werden sollen, muß die Samtgemeinde Schneverdingen dem Diskussionsvorschlag die Zustimmung versagen.

Seit dem 1. Januar 1971 ist aufgrund der Samtgemeindeverordnung vom 27. Juni 1963 eine Samtgemeinde Schneverdingen mit den genannten Gemeinden, einschließlich Sprengel und Grauen, jedoch ohne Insel, gegründet worden. Der Samtgemeinderat ist nicht bereit, auf die Zuordnung der Gemeinden Sprengel und Grauen nach Schneverdingen zu verzichten, weil beide Gemeinden überwiegend wirtschaftlich, schulisch und vereinsmäßig zum Zentrum Schneverdingen und nicht nach Neuenkirchen orientiert sind.

Alle zentralen Einrichtungen Schneverdingens werden in Anspruch genommen. Die ärztliche Versorgung der Bevölkerung wird von Schneverdingen sichergestellt. Apotheken, Drogerien, Optiker, Fachgeschäfte, Sparkassen und Banken sowie Geschäfte für den Bedarf des alltäglichen Lebens werden in Schneverdingen aufgesucht. Die Bevölkerung sowohl Sprengels als auch Grauens hat mit den Schneverdinger Einwohnern durch diese Bindungen gut nachbarlichen Kontakt. Der Ordnung halber sei betont, daß die Gemeinde Sprengel seit 1618 zu Schneverdingen gehört. Die Verflechtung zu zerstören, kann und darf nicht Ziel dieser Reform sein. Während also Sprengel hundertprozentig zu Schneverdingen gehört, hat die Bevölkerung Grauens sich mit 94 % für das Zentrum Schneverdingen entschieden.

Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 3. Januar 1971 daraufhin folgenden einstimmigen Beschluß gefaßt:

Die Samtgemeinde Schneverdingen soll auch künftig unter Anpassung an das neue Recht mit den jetzigen Gemeinden – also unter Einschluß der Gemeinden Sprengel und Grauen – bestehenbleiben. Folgende Gemeinde-Zusammenschlüsse müßten erfolgen, worüber Ratsbeschlüsse vorliegen:

  1. Schülern und Sprengel, 2. Wintermoor und Ehrhorn, 3. Großenwede, Grauen und Lünzen.

Für die Gemeinde Zahrensen wäre eine Einordnung nach Schneverdingen logisch. Der Rat der Gemeinde Zahrensen hat diesen Beschluß jedoch noch nicht gefaßt.

Die Samtgemeinde Schneverdingen neuen Rechts bestünde alsdann aus folgenden Gemeinden:

  • Schneverdingen 9472 Einwohner + Zahrensen 343 = 9815 Einwohner
  • Heber 852 Einwohner
  • Ehrhorn 747 Einwohner + Wintermoor 237 = 984 Einwohner
  • Langeloh 605 Einwohner
  • Wesseloh 488 Einwohner
  • Lünzen 606 Einwohner + Großenwede 352 + Grauen 352 = 1310 Einwohner
  • Insel 610 Einwohner
  • Schülern 481 Einwohner + Sprengel 302 = 783 Einwohner

= 15477 Einwohner

Der Samtgemeinderat hofft, daß der Wille der Bevölkerung Beachtung findet.“

Der Landkreis Soltau berichtet an den Herrn Regierungspräsidenten in Lüneburg am 27. Januar 1972 wie folgt:

„Einheitsgemeinde Neuenkirchen: Um auch im Raum Neuenkirchen eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung und eine bürgernahe Verwaltung zu sichern, muß unter allen Umständen die Selbständigkeit Neuenkirchens erhaltenbleiben. Sollte das nur zusammen mit Grauen und Sprengel möglich sein, so sind sie dem Nahbereich Neuenkirchen zuzuordnen.

Die Gemeinden Grauen und Sprengel gehören der seit dem 1. Januar 1971 bestehenden Samtgemeinde alten Rechts Schneverdingen an. Sie haben beschlossen, dem Vorschlag nicht zuzustimmen und den Anschluß an eine Samtgemeinde neuen Rechts Schneverdingen anzustreben. Alle anderen Gemeinden des Nahbereichs Neuenkirchen stimmen dem Vorschlag grundsätzlich zu. Wegen der herausragenden Bedeutung des Zentralen Ortes und Kirchspielortes Neuenkirchen innerhalb dieses Nahbereiches, dem die Nachbargemeinde Drögenbostel mit 70 Einwohnern aus dem Nachbarkreis Rotenburg den Verflechtungen entsprechend allerdings noch zugeordnet werden sollte, bietet sich die Bildung einer Einheitsgemeinde an.

Die Bedenken der Gemeinden Grauen und Sprengel sind verständlich. Beide Gemeinden befinden sich in einer typischen Grenzlage, in der sich die überlappende Zentralität Schneverdingens auswirkt. Die Grenzlage der Gemeinde Grauen ist beispielsweise daran zu erkennen, daß sie mit den Nachbargemeinden Lünzen und Großenwede aus dem Nahbereich Schneverdingen einen Schulzweckverband und Sportverein gegründet hat, auf der anderen Seite aber seit Jahrhunderten zum Kirchspiel und Nahbereich Neuenkirchen gehört.

Sprengel, obwohl bei gleichen Verkehrsbedingungen mit dem Ortsteil Sprengel etwa 7 km von Schneverdingen und 4 km von Neuenkirchen entfernt, zählt zum Kirchspiel Schneverdingen. Wirtschaftlich ist die Gemeinde teils nach Schneverdingen, teils nach Neuenkirchen orientiert. 35 Kinder besuchen die Schule in Neuenkirchen, 16 Kinder aus dem Ortsteil Vahlzen bis Ende 1971 die Schule in der Gemeinde Langeloh. Diese 16 Kinder werden künftig voraussichtlich in Schneverdingen unterrichtet.“

Die Stellungnahme des Landkreises Soltau zur Samtgemeinde Schneverdingen beinhaltet im Grunde die gleiche Stellungnahme, wie sie die Samtgemeinde Schneverdingen dem Landkreis gegenüber abgegeben hat. Allerdings hat der Landkreis Soltau, wie bereits erwähnt, die Gemeinden Grauen und Sprengel Neuenkirchen zugeordnet.

Anläßlich der „Bereisung“ des Niedersächsischen Innenministers am 20. April 1972 in Schneverdingen wurde diesem die Gemeinde vorgestellt; hieraus dürfte folgendes bemerkenswert sein:

Die Bevölkerung Schneverdingens verdient ihren Lebensunterhalt durch

  • Land- und Forstwirtschaft 68 Personen = 2 %
  • produzierendes Gewerbe 1993 Personen = 59,5 %
  • Handel und Verkehr 603 Personen = 18 %
  • sonstige Wirtschaftsbereiche 688 Personen = 20,5 %

3352 Personen = 100 %

Neugliederung der Gemeinden im Raum Soltau-Fallingbostel

Der Entwurf des Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Soltau-Fallingbostel, das am 1. März 1974 in Kraft treten sollte, wird von dem Niedersächsischen Minister des Innern im Oktober 1972 wie folgt begründet:

Der Niedersächsische Landtag hat sich, gestützt auf das Gutachten der Sachverständigenkommission für die Verwaltungs- und Gebietsreform, mit seiner Entschließung vom 9. Februar 1971 über die Verwaltungs- und Gebietsreform auf der Gemeindeebene (Drucksache 7/382 des Niedersächsischen Landtags) zu der Notwendigkeit einer umfassenden Gemeindereform bekannt. Er hat den Willen bekundet, die gebietliche Neugliederung im Rahmen der Verwaltungsreform auf der Ebene der Gemeinden zu beginnen und diesen Teil der Reform möglichst noch während der laufenden Legislaturperiode, also bis zum Frühjahr 1974, zu vollenden.

Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Gemeindereform im Wege der Neuordnung geschlossener Gebiete erfolgt. Als ein weiteres Vorhaben dieser Art schlägt die Landesregierung den vorliegenden Entwurf „Die Neugliederung der Gemeinden im Raum Soltau-Fallingbostel“ vor. Sie folgt dabei, wie sich aus den Einzelbegründungen ergibt, den Richtlinien, die der Landtag in seiner Entschließung aufstellt und durch die Vorschriften des Zweiten Gesetzes zur Verwaltungs- und Gebietsreform vom 9. Juli 1971 (Niedersächsisches Gesetz und Verordnungsblatt, Seite 232) weiter konkretisiert hat.

Es umfaßt den westlichen Teil der als Lüneburger Heide bezeichneten Geestplatte zwischen den Elbe-Marschen und den Niederungen von Aller und Wümme. Das Bild dieser Hügellandschaft, die mit dem Wilseder Berg (169 m) die höchste Erhebung der Lüneburger Heide besitzt, wird durch ausgedehnte Wald- und Heideflächen, im Süden des Landkreises Fallingbostel durch das Urstromtal der Aller bestimmt.

Im Nordosten ist durch den Naturpark Lüneburger Heide auf einer Fläche von 200 Quadratkilometern die Heidelandschaft in ihrem ursprünglichen Zustand erhalten worden.

Das Gebiet ist durch eine sehr dünne Besiedlung (73 Einwohner je Quadratkilometer) gekennzeichnet. Als häufigste Siedlungsform sind Einzelhöfe und kleine, aus wenigen Gehöften und Häusern bestehende Ortschaften anzutreffen. Mehr als Zweidrittel aller 118 Gemeinden dieses Neugliederungsraumes haben weniger als 500 Einwohner, nur 13 mehr als 1000. Dieser Siedlungsstruktur entspricht es, daß die Land- und Forstwirtschaft noch eine große Bedeutung hat, obwohl die Heideböden von Natur aus karg sind und erst seit der Verwendung von Kunstdünger als zufriedenstellender Ackerboden anzusprechen sind. Als Waldbaum herrscht die anspruchslose Kiefer vor.

Die Industrie hat nur sehr zögernd und an wenigen Orten Fuß gefaßt, da bis auf Kieselgur keine Bodenschätze vorhanden sind. Auch waren wegen der ursprünglichen Verkehrsferne des Raumes die Standortvoraussetzungen für die gewerbliche Wirtschaft ungünstig. Grundlage und Ursprung vieler Betriebe waren und sind die Land- und Forstwirtschaft. Im Landkreis Soltau ließen sich hauptsächlich in Soltau und Schneverdingen Betriebe der Nahrungs- und Genußmittelbranche, der Schuh- und der Bekleidungsindustrie nieder. Ferner entstanden eine Bettfedern- und eine Filzfabrik von Ruf. In den nördlichen und südlichen Randzonen des Neugliederungsraumes besitzen die Arbeitsplätze Hamburgs bzw. des Raumes Hannover für die Erwerbstätigen hohe Attraktivität. Große Bedeutung hat der Fremdenverkehr in den Gemeinden am Rande des Naturparks. Auch andere Gemeinden haben erfolgreiche Anstrengungen zu seiner Entwicklung gemacht, indem sie Schönheit und Reichtum der Natur und Landschaft des Raumes genutzt haben.

Der Neugliederungsbereich Soltau-Fallingbostel ist durch die Autobahn Hannover/Hamburg mit der Abzweigung nach Bremen sowie durch die Bundesstraßen 209 (Lüneburg–Nienburg), 3 (Stade – Celle), 71 (Uelzen–Rotenburg), 214 (Celle–Nienburg) gut in das überregionale Straßennetz einbezogen. Von den Schienenwegen hat die Eilzugstrecke Hannover/Hamburg über Schwarmstedt, Walsrode, Fallingbostel, Soltau, Schneverdingen Bedeutung für diesen Raum.“

Die bisherige Verwaltungsstruktur des Neugliederungsgebietes ergibt sich aus folgender Übersicht: [fehlt]

In der Begründung heißt es zu § 10 des Gesetzentwurfes: 1. Die Gemeinden Schneverdingen, Ehrhorn ohne die Ortsteile Ober- und Niederhaverbeck, Großenwede, Heber. Insel, Langeloh, Lünzen, Schülern, Wesseloh, Wintermoor und Zahrensen (Landkreis Soltau) sollen zu einer Verwaltungseinheit Schneverdingen zusammengeschlossen werden. Je nach dem Ergebnis der weiteren Willensbildung in diesem Bereich kommt als Rechtsform des Zusammenschlusses die Einheits- oder die Samtgemeinde in Betracht. Voraussetzung für die zuletzt genannte Organisationsform ist jedoch die vorausgehende Eingliederung der Gemeinde Zahrensen in die Gemeinde Schneverdingen, der Gemeinde Schülern in die Gemeinde Langeloh, der Gemeinde Großenwede in die Gemeinde Lünzen sowie der vorherige Zusammenschluß der Gemeinden Ehrhorn, Insel, Wesseloh und Wintermoor zu einer Gemeinde Insel.

  1. Die damit vorgeschlagene Verwaltungseinheit im Norden des Neuordnungsraumes umfaßt im Osten Randflächen des Naturparks Lüneburger Heide und grenzt im Norden und Westen an die Moorgebiete der Stader Geest.

Die Gemeinden dieser Einheit sind bis auf Schneverdingen ländlich strukturiert; fast 45 % aller Erwerbstätigen sind in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt. Die Gemeinde Schneverdingen nimmt als Industrie- und Gewerbestandort (Schuh- und Lederindustrie, Backwaren, Gasbeton und Fertigbauteile) sowie als Fremdenverkehrsort (Heideblütenfest) eine bedeutende Stellung ein, zu der die Lage an der Eisenbahnstrecke Soltau/Hamburg (Eilzugstation) und die Nähe der Bundesstraße 3 (Soltau/Stade/Hamburg) beitragen. Im übrigen liegt die neue Einheit etwas fern der großen Verkehrswege. Sie ist durch Landes- und Kreisstraßen gut erschlossen, so daß trotz ihrer beträchtlichen Flächengröße (über 230 km2) nur einige im Naturpark liegende Häuser der Gemeinde Ehrhorn mit 12 km weiter als 8 km von Schneverdingen entfernt liegen. Raumordnerisch gehören alle Gemeinden zum Nahbereich des Grundzentrums Schneverdingen.

Im einzelnen bieten die zusammenzuschließenden Gemeinden nach Fläche, Einwohnerzahl und Bevölkerungsdichte folgendes Bild (Stand 31. 12. 1971):

Ortschaft / Fläche / Einwohner / Einwohner pro km2

  • Schneverdingen 27,87 / 99.19 / 356
  • Ehrhorn (ohne Ober- und Niederhaverbeck) 24,62 / 558 / 23
  • Großenwede 1756 / 370 / 21
  • Heber 50,56 / 825 / 16
  • Insel 29,09 / 600 / 21
  • Langeloh 25,31 / 640 / 25
  • Lünzen 16,73 / 618 / 37
  • Schülern 10,75 / 453 / 42
  • Wesseloh 18,38 / 460 / 25
  • Wintermoor 6,29 / 239 / 38
  • Zahrensen 754 / 363 / 48

Nach § 9 des Gesetzes werden die zur Samtgemeinde gehörenden Gemeinden Sprengel und Grauen der Gemeinde Neuenkirchen zugeordnet. In der Begründung heißt es hierzu:

„Die Gemeinde Sprengel, die zum historischen Kirchspiel Schneverdingen gehört, und Grauen liegen am Rande des Nahversorgungsbereiches Neuenkirchen und grenzen an den Bereich des Grundzentrums Schneverdingen, dessen Ausstrahlungskraft sich auch auf diese beiden Gemeinden, besonders auf die Gemeinde Grauen, erstreckt. Angesichts ihrer Lage im überlappenden Ausstrahlungsbereich zweier zentraler Orte ist es natürlich, daß Grauen und Sprengel Beziehungen nach beiden Seiten entwickelt haben. Grauen, von Neuenkirchen und Schneverdingen etwa gleich weit entfernt hat mit den im Nahbereich Schneverdingen liegenden Gemeinden Lünzen und Großenwede 1965 einen Schulzweckverband zur gemeinsamen Beschulung der Volksschulkinder in Lünzen gegründet; ebenso bestehen im Vereinswesen Gemeinsamkeiten mit Lünzen. Die Gemeinde hat wirtschaftlich gute Beziehungen zu Schneverdingen und ist Mitglied der seit dem 1. Januar 1971 bestehenden Samtgemeinde Schneverdingen. Diesen Verbindungen in den Raum Schneverdingen steht die Jahrhunderte alte Zugehörigkeit Grauens zum Bereich Neuenkirchen gegenüber; Grauen gehört zur Kirchengemeinde und zum Standesamtsbezirk Neuenkirchen.

Die Beziehungen Sprengels zu den Nachbargemeinden des Nahbereichs Schneverdingen sind schwächer ausgeprägt, weil die Gemeinde mit ihrem Kernort Sprengel nur 4 km von Neuenkirchen, aber 7 km von Schneverdingen entfernt liegt. Sie hat nach Neuenkirchen geringfügig bessere öffentliche Verkehrsverbindungen als nach Schneverdingen. Schulisch und wirtschaftlich ist Sprengel auf Neuenkirchen und Schneverdingen ausgerichtet, wobei im Schulbereich eine stärkere Tendenz nach Neuenkirchen besteht. Hier besuchen über die Hälfte der Volksschüler die Mittelpunktschule. Auch im Vereinswesen bestehen Verbindungen nach beiden Seiten: Sport treiben die Einwohner Sprengels teils in Neuenkirchen, teils in Schülern (Zuordnungsbereich Schneverdingen); mit Ilhorn (Zuordnungsbereich Neuenkirchen) ist Sprengel durch einen gemeinsamen Schützenverein verbunden. Wie Grauen ist Sprengel Mitglied der Samtgemeinde Schneverdingen.

Angesichts dieser Umstände ist es für die Gemeinden Grauen und Sprengel keine unzumutbare Lösung, sie dem Bereich Neuenkirchen zuzuordnen und die aus Gründen des allgemeinen Wohls notwendige Bildung der vorgeschlagenen Verwaltungseinheit Neuenkirchen zu ermöglichen. Da die Einwohnerzahl von etwas mehr als 4500 ohne Grauen und Sprengel unter 4000 Einwohner absinken würde, kann dies nur unter Einbeziehung dieser beiden Gemeinden geschehen. Anderenfalls müßten alle anderen Gemeinden entsprechend der Nahbereichszugehörigkeit der Einheit Soltau zugeordnet werden. Diese würde dadurch mit einer Fläche von fast 390 km außerordentlich groß werden; der Ansatzpunkt zentralörtlicher Entwicklung in Neuenkirchen ginge verloren. Da dies nicht dem Interesse des ländlichen Raumes entspricht, müssen alle vertretbaren Möglichkeiten zur Bildung einer besonderen Verwaltungseinheit in diesem Bereich ausgeschöpft werden. Dazu gehört die Einbeziehung der Gemeinden Grauen und Sprengel.“

Mit Schnellbrief des Niedersächsischen Ministers des Innern vom 25. Oktober 1972 werden die Gemeinden aufgefordert, zu dem Gesetzentwurf zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Soltau-Fallingbostel Stellung zunehmen.

In der Sitzung des Samtgemeinderates am 27. November 1972 unter Vorsitz des Samtgemeindebürgermeisters Gustav Bosselmann steht unter Punkt 2 der Tagesordnung: „Beratung des Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Soltau-Fallingbostel“ Im Protokoll heißt es darüber:

Zum Schluß der Aussprache führt der Samtgemeindebürgermeister Bosselmann die Meinungsbildung des Samtgemeinderates herbei. Zu der Frage „Eingemeindung der Gemeinde Zahrensen in die Gemeinde Schneverdingen“ stimmt die Gemeinde Zahrensen mit „nein“, die Gemeinde Schneverdingen mit „ja“, der Samtgemeinderat mit „ja“, bei Gegenstimme der Gemeinde Zahrensen.

In allen übrigen Bereichen verbleibt der Samtgemeinderat einstimmig bei seinen bisherigen Beschlüssen, die auch einmütig von den jeweiligen Räten getragen werden. Es sind dies im einzelnen: 1. Zusammenschluß der Gemeinden Schülern und Sprengel, 2. Selbständigkeit der Gemeinden Langeloh, Heber, Wesseloh, 3. Zusammenschluß der Gemeinden Grauen, Lünzen und Großenwede, 4. Zusammenschluß der Gemeinden Wintermoor und Ehrhorn.

Samtgemeindedirektor Peters wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme der Samtgemeinde Schneverdingen zu diesen Fragen dem Innenministerium zuzuleiten. Diese Stellungnahme datiert vom 4. Dezember 1972 und wiederholt die bekannten Beschlüsse des Samtgemeinderates.

Der Niedersächsische Landtag hat unter dem 13. Juli 1973 dann das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Soltau-Fallingbostel beschlossen. Im § 11 des Gesetzes heißt es: „Die Gemeinden Großenwede, Heber, Insel, Langeloh, Lünzen. Schülern, Wesseloh, Wintermoor, Zahrensen und die gemäß § 9 veränderte Gemeinde Ehrhorn (Landkreis Soltau) werden in die Gemeinde Schneverdingen (Landkreis Soltau) eingegliedert.“

Durch dieses Neugliederungsgesetz sind die früheren und zur Samtgemeinde zählenden Gemeinden Sprengel und Grauen nicht mehr zum politischen Gemeindebezirk Schneverdingen gehörig, sondern gemäß dem § 10 des genannten Gesetzes zur Gemeinde Neuenkirchen zugeordnet worden.

Am 14. Februar 1974 wird ein Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Schneverdingen. Ehrhorn, Großenwede, Heber, Insel. Langeloh, Lünzen, Schülern, Wesseloh, Wintermoor und Zahrensen abgeschlossen.

  • 1 besagt: „Die nach § 11 des Neugliederungsgesetzes der Gemeinden im Raum Soltau/ Fallingbostel vom 13. Juli 1973 in die Gemeinde Schneverdingen eingegliederten Gemeinden führen als Ortschaften im Sinne des § 55 NGO ihren bisherigen Namen weiter. Die Ortsteile dieser Gemeinden führen ihren bisherigen Namen als Ortsteilbezeichnung weiter.“
  • 2 Rechtsnachfolge: Die Gemeinde Schneverdingen ist Rechtsnachfolgerin der diesen Gebietsvertrag abschließenden Gemeinden.
  • 4 besagt: Bis zur Neuwahl des Gemeinderates sowie der Bildung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Schneverdingen werden folgende Interimsorgane gebildet: a) Interimsgemeinderat, b) Interimsverwaltungsausschuß.

Der Interimsgemeinderat setzt sich wie folgt zusammen:

  • Gemeinde Schneverdingen 25 Vertreter
  • Gemeinde Ehrhorn 2 Vertreter
  • Gemeinde Großenwede 1 Vertreter
  • Gemeinde Heber 2 Vertreter
  • Gemeinde Insel 2 Vertreter
  • Gemeinde Langeloh 2 Vertreter
  • Gemeinde Lünzen 2 Vertreter
  • Gemeinde Schülern 1 Vertreter
  • Gemeinde Wesseloh 2 Vertreter
  • Gemeinde Wintermoor 1 Vertreter
  • Gemeinde Zahrensen 1 Vertreter insgesamt 41 Vertreter

Zur Sitzung des Interimsgemeinderates beruft der Bürgermeister der Gemeinde Schneverdingen ein. Der Interimsverwaltungsausschuß besteht aus dem Vorsitzenden des Interimsgemeinderates, acht Beigeordneten und dem Gemeindedirektor der Gemeinde Schneverdingen. Der Gemeindedirektor hat beratende Stimme.

Der Gebietsänderungsvertrag wird von allen beteiligten Bürgermeistern und Stellvertretern bzw. von der Gemeinde Schneverdingen, vom Bürgermeister und Gemeindedirektor unterzeichnet und von der Aufsichtsbehörde, dem Landkreis Soltau, am 14. Februar 1974 genehmigt.

Die Grenzen der neuen Gemeinde Schneverdingen sind aus dem beigefügten Kartenblatt ersichtlich.

Öffentliche Gemeinderatssitzung am 4. Juli 1974

  1. Wahl der Ortsvorsteher und Ernennung zu Ehrenbeamten der Gemeinde

Punkt 16: Einstimmig ernennt der Rat der Gemeinde Schneverdingen folgende Dame bzw. folgende Herren zu Ortsvorstehern und übernimmt sie in das Ehrenbeamtenverhältnis:

  • Ortschaft Langeloh Frau Elfriede Kasch (ab 5. 10. 1978 Otto Lührs)
  • Ortschaft Zahrensen Herr Friedrich Baden
  • Ortschaft Lünzen Herr Wilhelm Heino
  • Ortschaft Wesseloh Herr Erich Meyer
  • Ortschaft Heber Herr Rolf Mielmann (ab 1.4.1983 Rudolf Renken)
  • Ortschaft Wintermoor Herr Siegfried Riebesell-Baden
  • Ortschaft Schülern Herr Gustav Röhrs (ab 1. 11. 1976 Heinz-Diedrich Brüsehof, ab 27. 2. 1984 Ernst Manfred Ringe)
  • Ortschaft Großenwede Herr Hans Tödter
  • Ortschaft Ehrhorn Herr Heinrich Weseloh

Vermögen und Schulden der einzelnen Gemeinden

Ehrhorn (781 Einwohner, 42,68 qm):

  • übernommenes Realvermögen: Wasserversorgung, Straßen-Beleuchtung, Feuerwehr-Gerätehaus, Friedhof
  • übernommenes Barvermögen: 82810,66 DM
  • übernommene langfristige Schulden: 93152,74 DM (davon 83582,14 für die Wasserversorgung)

Wintermoor (247 Einwohner, 6,29 qm):

  • übernommenes Realvermögen: Wasserversorgung, Schule
  • übernommenes Barvermögen: 119521,85 DM
  • übernommene langfristige Schulden: 62570,00 DM (davon 24570,00 DM für Schulbau)

Kennt Ihr eigentlich die Unterscheidung zwischen Nord- und Südheide?

„Weitere Merkmale, die die „Nordheide“ von der „Südheide“ abgrenzen, sind die Siedlungsnamen, die im Süden häufig auf -ingen enden, im Norden eher auf -dorf. Vor allem aber ist es die unterschiedliche Orientierung der beiden Räume bzw. der dort lebenden Menschen: Während die „Südheide“ nach Hannover und Braunschweig ausgerichtet ist, orientiert sich die „Nordheide“ nach Hamburg.“ (Quelle verlegt)  (und es passt für Schnever-dingen auch nicht bei den Ortsnamensendungen)