Schon seit Urzeiten haben Landesherren die Rechte an Landnutzungen ausgeübt. Niemand hat gefragt, wie sie zu diesen Rechten kamen, aber das ist ein anderes Thema.
Neben Weiderechten und Huterechten (Elemente der Heidebauernwirtschaft) gab es in unserer feuchten, weil moorigen, Gegend auch das Fischereirecht. Man fragt sich: Was soll man in der kleinen Wümme bei Wintermoor schon fischen können? Aber auch heute gibt es noch künstliche Fischteiche und vor etwa 30 Jahren (also um 1994) Aale in der Wümme. Und das auch, obwohl es mind. 2 Staustufen in der Wümme bei Ottermoor gibt. Einen Hinweis dazu finden wir in der Erzählung „Wo de Wümm brüllt“ aus der Chronik. Aber der Archivar hatte 1994 mit eigenen Händen auch einen Aal aus der Wümme geholt – welcher danach gleich wieder zurück ins Nass sprang.
Es bleibt aber zu vermerken, dass es früher auch Fischereirechte gab (die sogen. Fischereigerechtigkeiten). Diese oblag den Grundherren und konnten verkauft oder verpachtet werden. Claus Stamann hatte dazu in der Sonntagsbeilage der Böhme-Zeitung „Der Niedersachse“ in den Ausgaben 24/1993 und 25/1993 geschrieben, wobei nur der erste Teil für Wintermoor relevant ist. Der Titel war: „Fischerei der ehemaligen Vogtei Schneverdingen in Wümme, Fintau und Ruschwede – 1871 an Privatpersonen verkauft“.
Kurz zusammengefasst: im Sommer 1871 sollten die Fischereirechte neu verkauft werden. In der Wümme von deren „Ursprung bis zur Otterer Furth hinter Wesseloh“. Es fand sich allerdings niemand, der diese Rechte ernsthaft kaufen wollte. Gleichzeitig kamen auch die Rechte an der Ruschwede und Fintau zum Verkauf, aber nicht die Eggersmühlener Teiche.
„Der Verkaufsgegenstand im Bereich der Fintau östlich und westlich des Eggersmühlenteiches sowie im Bereich der Ruschwede läßt sich verhältnismäßig eindeutig bestimmen. Dagegen fällt die Bestimmung für den Flußabschnitt der Wümme nicht leicht. Die Fischerei dort muß im Zusammenhang mit den historischen Grenzverhältnissen gesehen werden. Die Wümme ist seit dem Fürstentum-Lüneburg und Bischoflich-Verdener Grenzvertrag von 1575 Grenzfluß zwischen beiden Ländern gewesen.“ (Stamann:1993). Daher müsste bei einer Grenze in der Flussmitte auch nur der hälftige Ertrag / Abgabe zu berücksichtigen sein. Folglich gab es bei diesem kleinen Bächlein auch keinen Kaufinteressenten in der ersten Verhandlung, außer vom Gastwirt Witte aus Schneverdingen zu je 1 Taler pro Flußabschnitt (ein offensichtlicher Scherzpreis, weil es hier um 4 Bäche ging und nicht nur um einen).
Die zweite Verhandlung im September 1871 erfolgte nach Meistgebot. Für die zwei übrigen Teile (Flußabschnitte), „Fischerei in der Fintau östlich des Eggersmühlenteiches“, sowie „Fischerei in der Wümme“ fand sich dagegen zunächst niemand, der an ihnen interessiert war. Die Anbieter vermerkten in den Unterlagen des Amtes: , Wurde kein Angebot abgegeben.‘
Schließlich kam es dennoch zum Verkauf auch dieser Fischereiabschnitte. Die Käufernamen wurden zu den vorherigen über den Nichtverkauf hinzugeschrieben. Die Fischerei in der Fintau östlich des Eggersmühlenteiches erwarb Steffens, Eggersmühlen. Die Fischerei „in der Wümme“ wurde Besitz von Altenteiler Hans Ruschmeyer aus Wesseloh. Am 9. November 1871 fand im Amt Soltau die Übergabeverhandlung statt.
Der Verkauf hat einen Rechtszustand geschaffen, der bis heute fortbesteht. Nicht nur die Gemeinden Fintel und Schneverdingen besitzen das Fischereirecht, sondern dies ist Eigentum der Erben und Rechtsnachfolger der damaligen Käufer. Diese Feststellung ist zulässig, solange die Rechtsnachfolger die Fischerei nicht veräußern, solange eine Enteignung nicht erfolgt oder solange nicht ein Gesetz sämtliche Fischereirechte den Behörden zurückübereignet.“ (Stamann 1993, 24/1993 vom Der Niedersachse)