Dokumente zur „General-Theilung des Wintermoores“ liegen im Landesarchiv Niedersachsen. Das Amt Salzhausen hatte dazu in den Jahren 1850-59 die Akten geführt. Die Teilung fand statt auf Verlangen der zum Amt Winsen/Luhe gehörenden Einwohner von Wintermoor. Ein anderes Wort mag auch Verkoppelung sein.
Die Verkoppelung hatte Folgen für die Bewohner: Wer vorher wenig hatte, erhielt anschließend noch weniger. Eine Folge war Obdachlosigkeit bei Häuslingen.
Der Vorgänger auf dem Hof von Günther Inselmann hatte die genormte Kette geschleppt, mit der die Grundstücke vermessen wurden. Die Maßßeinheit war seinerzeit der Calenberger Morgen. Jakob Oetjen war ebenfalls „Grundstück-Anweiser“. Manche Grundstücke lagen ungünstiger oder über Eck, so dass diese nebenbei an die Anweiser und Kettenschlepper abfielen – ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Die Wintermoorer Bauern hatten die Verträge zur Verkoppelung im Jahr 1857 unterschrieben. Bei Kaufverträgen ging es nicht nur um Grund oder Höfe, sondern auch um Weiderechte (muss man genau trennen). Neben Geld kamen Naturalien und Deputate als Tauschmittel zum Einsatz, die oft zu bestimmten Terminen fällig waren (z.B. Johanni).
Richard Oetjen hatte in Hannover ins Archiv für Wintermoor-Geversdorf geblickt. Von ihm stammen auch diese Digitalisate.
Der Archivar hat persönlich noch keinen Archivbesuch in dieser Angelegenheit unternommen. Deswegen hier die Signaturen:
- NLA HA, Hann. 74 Winsen/Luhe, Nr. 3591
- NLA HA, Hann. 74 Soltau, Nr. 1577
- NLA HA, Hann. 74 Soltau, Nr. 1343
- NLA HA, Hann. 74 Soltau, Nr. 1342
- NLA HA, Hann. 74 Soltau, Nr. 1339 (1850 – 1857)
- NLA HA, Hann. 74 Soltau, Nr. 1338
Schon früher zwischen 1828 und 1838 wurde die Hoheitsgrenze zwischen den Ämtern Winsen/Luhe und Harburg bei Wintermoor geregelt. Signatur: NLA HA, Hann. 74 Soltau, Nr. 44.