Schon die Ortsgründung gefiel in den Nachbarortschaften nicht immer. Das belegen Unterlagen aus den Jahren 1797 – 1799 mit der Überschrift „Beschwerde der Dorfschaften Hansahlen und Wehlingen gegen den Anbau im Wintermoor, Amt Rotenburg“, Signatur: NLA ST, Rep. 74 Rotenburg, Nr. 4581 im Landesarchiv Niedersachsen. (Wehlingen steht wohl für Wehlen)
Die Akten unter der Signatur NLA HA, Hann. 70, Nr. 2833 im Landesarchiv Niedersachsen erzählen von einem Konflikt in den Jahren 1828 bis 1830 zwischen den beiden Ortschaften. Sie tragen den sprechenden Namen „Dorfschaft Wintermoor, Amts Rotenburg gegen Dorfschaft Ehrhorn wegen Besitzstörung“. Schon 1827 gab es ein Vorläuferverfahren „Dorfschaft Wintermoor, Amts Rotenburg gegen Dorfschaft Ehrhorn wegen Besitzstörung bzw. Vergleichs“ mit der Signatur NLA HA, Hann. 70, Nr. 2832.
„Anbauer im Wintermoor, deren Grundbesitz und Weidebefugnisse und die deshalb von der Dorfschaft Ehrhorn erhobene Beschwerde“ ist der Titel eines weiteren Vorgangs aus dem Jahre 1845. Er trägt die Signatur NLA HA, Hann. 80 Lüneburg, Nr. 2258.
1836 – 1841 ging es um die Trift über die Chaussee beim Weghause zu Wintermoor und Denunziation gegen die Ehefrau des Schäfers Niebuhr zu Barl und deren Sohn H. Riebesell (Signatur: NLA HA, Hann. 109, Nr. 2059).
Claus Stamann berichtet in „Der Niedersache“ über einen Streit zu Weiderechte zwischen Ehrhorn, Einem und Wehlen gegen die vier Neubauern der „Colonie Wintermoor“ 1823/24.
Leider liegen mir die Akten nicht vor und aus heutiger Perspektive ist auch nicht mehr wichtig. Aber so alte Vorgänge können doch auch heute zeigen, warum sich manche Familien eventuell ein wenig grün gegenüber sind.