Die Entstehung des Ortes Wintermoor-Geversdorf am Hauenstein im Jahre 1797

on

Aus der frühen Geschichte Wintermoors, Teil 6 von Claus Stamann, Nr. 4/1990, (Link zu: Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5 und Teil 6 sowie zu anderen Beiträgen aus „Der Niedersachse„) mit freundlicher Erlaubnis des Autors vom 18.2.2018 im Archiv Wintermoor veröffentlicht.

Der Niedersachse - Sonntagsbeilage der Böhme-Zeitung - Header

Quer durch das Wintermoor verlief in früheren Jahrhunderten eine Landesgrenze. Sie schloß auf der einen Seite das Gebiet des Herzogtums Verden (bis 1648 Stift Verden) von dem des Fürstentums Lüneburg auf der anderen Seite ab. Ihre Bedeutung als Landesgrenze endete mit Beginn der Hannoverschen Hoheit im Jahr 1715.

Die Verwaltungszuständigkeit für das Wintermoor lag in dem Teil auf der Lüneburger Seite beim Amt Winsen mit seiner untergeordneten Vogtei Amelinghausen. Im Verdener Teil lag die Verwaltung in den Händen des Amtes Rotenburg mit der ihm unterstellten Vogtei Schneverdingen.

Ab 1794 entstand im Amtsgebiet Winsens die „Colonie Wintermoor“ (heute Wintermoor an der Chaussee). Etwa zur gleichen Zeit beabsichtigte das Amt Rotenburg in dem zu ihm gehörenden Gebiet des Wintermoors ebenfalls Neuansiedlungen. Diese sollten in der Nähe des Hauensteins erfolgen. Es war dies einer der vielen Verden-Lüneburger Grenzsteine, die zwischen beiden Ländern den Grenzverlauf markierten und von denen Carsten Päper neuerlich nach intensiver Suche viele wieder aufgefunden hat. Der Hauenstein war leider nicht darunter. Der Stein stand an dem Punkt, an dem außerdem früher die Ämter Winsen, Harburg und Rotenburg aneinandergrenzen. Hier kreuzt heute kurz vor der Wegeverzwegung Ottermoor und Wintermoor Chaussee die Straße von Geversdorf das „Urbett der Wümme“ oder die „Alte Wümme“, außerdem die Grenze zwischen den Landkreisen Soltau-Fallingbostel und Harburg. Die „Neue Wümme“ fließt in einem etwa 150 m weiter nördlich gelegenen Flußbett. Dies haben im vergangenen Jahrhundert die Geversdorfer Bauern zur Verbesserung der Vorflut und zur Gewinnung größerer zusammenhängender Grünlandflächen gegraben und ausgefahren. Die für das damals gewaltige Vorhaben notwendige Zustimmung Riepenbauers (heute Hof Heinrich Oetjen) soll der damalige Besitzer erst nach langem Zögern gegeben haben.

Die vier Häuslinge Hans Riebesehl, Hans-Jürgen Baden, Hinrich Versemann und Christoph Gevers hatten beim Amtmann in Rotenburg die Anweisung eines Haus- und Hofplatzes zur Gründung einer Neubauernstelle beantragt. Die vier wurden darauf für die Ansiedlung im Wintermoor in der Nähe des Hauenstein vorgesehen, und der Schneverdinger Amtsvogt Baring sollte ihnen die Plätze zuweisen.

Hier besaßen die Dorfschaften Hansahlen, Höpen, Barrl und Reinsehlen das allgemeine Weiderecht. Zusammen mit den ansiedlungswilligen Häuslingen wurden ihre Bauern zum Ausweisungstermin eingeladen. Nachdem Baring die Ansiedlungsabsichten bekanntgegeben und erläutert hatte, wurden die Hofstellen (je ein Calenbergischer Morgen) angewiesen. Niemand widersprach.

Erst nach dem Termin meldete sich Jochen Tödter aus Reinsehlen in der Vogtei in Schneverdingen und erklärte sich mit der Neuansiedlung nicht einverstanden. Er widersprach „nicht nur für seine Person“, woe Baring notierte, sondern drohte auch, „…die Einwohner im Amt Winsen, welche auf dem Platz … zur Koppelheide berechtigt wären, zur Assistenz auffordern zu wollen“.

Zum hierauf angesetzten Widerspruchstermin brachten Jochen Tödter seiner Ankündigung entsprechend die Beschwerdeführer Hinrich Hartjen aus Wehlingen (Wehlen) im Amt Winsen und Cord Maack aus Hansahlen mit. Tödter wandte gegen die neuen Bauern ein, daß sie „…ihm zu viel grüne Weide wegnehmen würden, welche in der Gegend … hauptsächlich zu finden wäre“. Hartjen wollte die neuen Höfe verhindern, weil die Dorfschule Wehlen um ihr Recht der Mithude fürchtete. Cord Maack widersprach namens und in Vollmacht der Bauern in Hansahlen. Seine Dorfschaft hätte zwar gegen die Neugründung der Höfe keine Einwände, verlange die Neuansiedlung aber an einer anderen Stelle, nämlich in der Nähe Hansahlens. Maack brachte zum Ausdruck, am Hauenstein säßen die Neubauern mitten in der grünen Weide. Diese würden sie schon immer abgehütet haben, wenn das Hansahlener Vieh dorthin käme.

Von den siedlungswilligen Häuslingen nahmen Hans Riebesehl und Christoph Gevers an dem Widerspruchstermin teil. Sie bezeichneten die Gegend ihrer geplanten Höfe als eine „wahre Wildnis“ und hielten die Einwände für nicht überzeugend. Sie wußten, daß Jochen Tödter für Geld „eine Menge Vieh“ in seine Herde nahm und im Wintermoor hütete. Geschickt brachten sie dies Wissen gegen Ende des Termins vor.

Dem Amtsvogt aus Schneverdingen war der Sachverhalt unbekannt (oder nicht amtlich bekannt) gewesen, und so kam Tödter plötzlich in eine seinem Anliegen nachteilige Lage. Der Vogt wandte sich an ihn und suchte ihm zu erklären, daß er „…unrecht gehandelt hätte, als er fremdes Vieh in die Weide genommen…“ habe. Eine Einigung zwischen den streitenden Parteien war nicht zu erzielen. Die Entscheidung sollte deshalb bei der königlichen Regierung in Hannover gesucht werden.

Das seit längerem schwebende Ausweisungs- und Widerspruchsverfahren nahm seinen weiteren Verlauf. Der Amtmann in Rotenburg berichtete darüber am 19. Januar und am 18. März 1797. Der Zeitpunkt der Bewerbungen der vier Häuslinge um Neubauernstellen ist zwar nicht bekannt, kann aber wohl im Jahr davor, vielleicht sogar im Jahr 1795, vermutet werden.

Den Häuslingen war am Schluß des Widerspruchstermins die Fortsetzung ihrer Siedlungsarbeiten untersagt worden. Allerdings scheinen diese eine für sie letztendlich ungünstige Entscheidung nicht befürchtet zu haben. Jedenfalls kümmerten sie sich nicht um das Verbot und lösten damit am 11. März 1797 einen Beschwerdebrief der Hansahlener und Wehlener an die Regierung in Hannover aus. In ihm wird zum Ausdruck gebracht, die Dörfer hätten beim Amt „kein Gehör“ gefunden, sondern „…das königliche Amt hat schon bereits Anweisung getan, und der Bau ist auch schon fertig“.

Damit waren Sachverhalte angesprochen, die durch die Entscheidung der Regierung in Hannover am 24. März 1797 tatsächlich ihre Rechtmäßigkeit erhielten. Diese wies das Amt an, die Beschwerden gegen die Neuansiedlung wegen „gänzlicher Unerheblichkeit“ zurückzuweisen. Der Weg für die Entwicklung des neuen Ortes wurde damit geebnet.

Zwar versuchten die Hansahlener und Wehlener sich noch im Wege eines Verfahrens vor dem „Ober-Appellations Gericht“ durchzusetzen, jedoch ohne Erfolg. „Ihr Rechtsvertreter wurde „…nicht allein ernstlich verwiesen“, das Gericht mit „…diesen, wider bekannte Verordnungen streitenden Vortrage behelligt zu haben, sonder es hat auch derselbe für die unnütze Schrift seiner Partei nichts in Rechnung zu bringen und das etwa bereits empfangene wieder zu ersetzen“.

Die vier Häuslinge, Hans Riebesehl (Burgvogtshof, heute Siegfried Riebesell-Baden), Hans Jürgen Baden (Badenhof, heute Heinrich Renken), Heinrich Versemann (Rommakershof, heute Werner Holstein) und Christoph Gevers (Höker, heute Heinrich Meyer), konnten nun Neubauern werden und diesen Teil des Wintermoores endgültig in ihren Besitz nehmen.

Otto Dohrmann (Schniederbur) in Geversdorf geht vor der Entstehung der übrigen sieben Höfe des Ortes etwa zur selben Zeit aus. Tatsächlich trägt der in meinem Besitz befindliche erste und zur Ansetzung der Neubauernstelle Schniederhof gehörende Meyerbrief das Datum 19. September 1801. An der 1859 abgeschlossenen Geversdorfer Gemeinheitsteilung waren insgesamt elf Höfe beteiligt.

Die übrigens nichtamtliche Bezeichnung „Geversdorf“ rührt von dem Namen eines der ersten vier Siedler, nämlich von Christoph Gevers, her.

Schreibe einen Kommentar